MartinuS Pflege und mehr...

Pflegenachweis §37.3

Pflegegeldbezieher der Pflegestufe I und II müssen einmal im Kalenderhalbjahr, die der Pflegestufe III einmal im Kalendervierteljahr einen zugelassenen Pflegedienst zu einem Beratungsbesuch in der Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst prüft, ob die Versorgung noch sichergestellt ist oder ob ergänzende Hilfestellungen sinnvoll sind. Die Kosten des Beratungseinsatzes durch den Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse.

Wenn Sie einen Termin zum Beratungsbesuch mit Erstellung eines Pflegenachweises nach §37.3 SGB XI benötigen, dann rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen.

Home

SCS SysCoMed GmbH & Co. KG
info@martinuspflege.de